Unser Ratsmitglied aus Neuenkirchen Walter Schrewe nimmt wie folgt Stellung:
Ich habe mit großem Interesse in der heutigen Glocke (27.12.2018) im Lokalteil Rietberg Ihren ausführlichen
Bericht über Herrn Körkemeiers Befindlichkeit bezüglich des beschlossenen Abbruchs seines
Elternhauses gelesen. Da Herr Körkemeier sich insbesondere darüber beklagt, dass die
Neuenkirchener Ratsherren sich nicht hinreichend für den Erhalt des Hauses eingesetzt haben, sind
doch einige Anmerkungen notwendig:
• Das Haus ist im Auftrag des Rates und der Verwaltung mehrfach von der Denkmalbehörde
geprüft und von dort wegen der in der Vergangenheit vorgenommenen umfangreichen
Umbauten als nicht erhaltenswert eingestuft worden.
• Das Haus war bis zum Verkauf im Jahre 2015 im Besitz von Herrn Körkemeier. Wenn ihm
so viel am Erhalt des „ortsbildprägenden“ Gebäudes läge, hätte er bis zum Verkauf mehrere
Jahrzehnte Zeit gehabt, das Gebäude in einen denkmalgerechten Zustand zu versetzen.
• Seine Einlassung, das Haus sei deshalb abgängig, weil „die Stadt hat ja seit dem Kauf 2015
nichts mehr an dem Gebäude gemacht“. ist schon sehr bemerkenswert, weil sich das
Gebäude beim Verkauf bereits in dem aktuellen Zustand befunden hat.
Herr Körkemeier sollte zur Kenntnis nehmen, dass ihm das Haus nicht mehr gehört, weil er es
freiwillig an die Stadt Rietberg verkauft hat und, so weit ich weiß, auch keine Pflicht zum Erhalt
des Gebäudes durch den Käufer vereinbart wurde.