
Pressebericht aus der "Neue Westfälische" vom 04.12.2014
Autor: Birgit Vredenburg
Rietberg. Jetzt also doch: Der Bauausschuss hat sich einstimmig dem SPD-Antrag angeschlossen, die Öffnung des seit 1987 gesperrten Emsweg-Abschnittes südlich der Stadtmitte zu erwirken.
Um aber "möglichen juristischen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen und eine möglichst breite Zustimmung zu erreichen" hatte SPD-Fraktionschef Gerd Muhle den SPD-Antrag zu Beginn der Sitzung umformuliert. Anstelle der früheren Forderung, die Stadt solle die Untere Landschaftsbehörde auffordern, die Öffnung anzuordnen, lautet die Formulierung jetzt: "Die Verwaltung möge unter Hinzuziehung der Fraktionen mit Carl-Phillip Lins, Enkel und Erbe des im Januar 2009 verstorbenen Gestütsgründers Carl-Friedrich Tenge-Rietberg, in Verhandlungen treten, um eine einvernehmliche Lösung zur Öffnung des Emsweges zu erreichen". Die Stadt leiste dabei jede nur mögliche Amtshilfe, eine geeignete wirtschaftliche Nutzung des Schlossgeländes zu finden.
"Rein rechtlich können wir als Kommune die Öffnung des Weges nicht anordnen. Dafür ist die Untere Landschaftsbehörde des Kreises zuständig", hatte Muhle bezüglich der ersten Formulierung erklärt. Man habe seine Fraktion aber wissen lassen, "dass wir keine Mehrheit bekommen, wenn wir bei dieser Forderung bleiben". Erfolgreich auftreten könne die Stadt Rietberg beim Kreis aber nur, "wenn wir möglichst mit großer Mehrheit einen Beschluss fassen".
Bezüglich der Verträge, die seinerzeit bei der Erschließung des Baugebietes "Große Höppe" mit Carl-Friedrich Tenge-Rietberg geschlossen wurden, stelle sich die Frage, ob die Vertragsgrundlage heute noch die gleiche sei. Muhle: "Ich bin mir sicher, dass keiner, der seinerzeit den Verträgen zugestimmt hat, davon ausgehen konnte, dass das Gestüt irgendwann nicht mehr existieren würde". Fraglich sei auch, ob es überhaupt möglich sei, einen Vertrag zwischen Stadt und Eigentümer zu schließen, wenn es ein höchstrichterliches Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Münster, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht in Berlin (Anfang der 90er Jahre) gebe, das besage, dass der Kreis als Untere Landschaftsbehörde das Betretungsrecht des gesperrten Emsweg durchsetzen könne. "Die Abänderung des Antrages kommt uns entgegen. Wir respektieren den Wunsch aus der Bürgerschaft, diesen doch wichtigen Naherholungsbereich wieder frei zu geben", erklärte Wenzel Schwienheer (CDU). Auf die Frage, ob seitens der Verwaltung bereits Gespräche mit dem Eigentümer geführt wurden, sagte Bürgermeister Andreas Sunder: "Wir sind ständig in Gesprächen – ob bei Grundstücksangelegenheiten oder Nutzungsfragen des Gestütes". Eingehend auf die Historie erklärte Sunder: "Wir haben damals, als wir von Tenge Grundstücke gekauft haben, um das Baugebiet Große Höppe entstehen zu lassen, auch den Bereich des Emsweges mit verhandelt".
Der äußere Verlauf entlang der Delbrücker Straße sei vertraglich festgeschrieben und im Grundstücksausschuss (in nichtöffentlicher Sitzung) und vom Rat einstimmig verabschiedet worden. Und auf diese Ausgangslage berufe sich Lins. "Bevor wir jetzt die rechtliche Keule schwingen und die Verbindlichkeit der damaligen Verträge diskutieren, sollten wir auf das Instrument der Gespräche setzen", meinte Sunder. Zunächst verwaltungsintern, später unter Hinzuziehung der Fraktionen.
An der Reaktion des Eigentümers auf den SPD-Antrag sehe er zurzeit allerdings keine Bereitschaft. "Das heißt aber nicht, dass man nicht erneut das Gespräch suchen kann und sollte". Gerd Muhle forderte eine Entscheidung über das weitere Vorgehen bis zum Frühjahr.