
Pressebericht aus "Die Glocke" vom 29. November 2014
Von unserem Redaktionsmitglied Nimo Grujic
Rietberg (gl). Die Wiederöffnung des Emswegs, mit der sich der Bau- und Planungsausschuss am Dienstag, 2. Dezember, auf Antrag der SPD-Ratsfraktion beschäftigen wird, hat schon vor fast 25 Jahren die Politik und die Gerichte beschäftigt. In letzter Instanz fällte damals das Bundesverwaltungsgericht Berlin ein Urteil zum Rietberger Wegestreit.
Die obersten Richter in der Bundeshauptstadt bestätigten seinerzeit die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kreis Gütersloh als Untere Landschaftsbehörde das Betretungsrecht für den Emsweg durchaus gegenüber dem damaligen Eigentümer des ehemaligen Schlossgeländes, Carl Friedrich Tenge-Rietberg, durchsetzen könne. Dazu kam es jedoch nicht: Um weiteren womöglich auch gerichtlich auszufechtenden Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen, einigten sich Kreis und Gutsbesitzer auf einen Kompromiss. Dieser beinhaltete, dass Tenge-Rietberg den Emsweg ab der Schlossstraße stadtauswärts sperren durfte, als Ausgleich für das nicht mehr nutzbare Teilstück zwischen Schlossstraße und Birkendamm/Bundesstraße 64 aber auf eigene Kosten einen Ersatzweg anlegen musste.
Diese Ausweichstrecke wurde von den Spaziergängern aber nie angenommen. Der Weg sei zu unattraktiv und zudem nur schwer begehbar, hieß es damals, wie ein Blick ins „Glocke“-Archiv aus jener Zeit belegt. Die Ersatzroute orientierte sich nicht mehr am Emsverlauf, sondern führte von der Schlossstraße in Höhe der Johanneskapelle durch einen Graben entlang der Delbrücker Straße ortsauswärts bis zum Birkendamm. In kürzester Zeit war der Pfad verwildert und ein Durchkommen unmöglich.
Ab 1992 wurde für Wanderer dann auch die Nutzung des vorderen Abschnitts des Emswegs zwischen Bruchstraße und der Zuwegung zum ehemaligen Schlossgelände immer schwieriger. Wie einem „Glocke“-Bericht vom September 1992 zu entnehmen ist, ließ der inzwischen verstorbene Großgrundbesitzer Tenge-Rietberg in Absprache mit dem Kreis Schilder aufstellen, die das Passieren des noch verbliebenen Emsweg-Stücks zwischen 8.30 und 10 Uhr sowie zwischen 15.30 und 17 Uhr untersagten. Hinzu kam die Auflage, dass Reitern und Spaziergängern mit Hunden die Nutzung grundsätzlich verwehrt wurde. Tenge ließ den Bereich überdies nicht mehr mähen – damit war das Aus auch dieses Abschnitts besiegelt.
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