Großbäckerei Schulte darf erweitern

Zustimmung für die Pläne der Großbäckerei Schulte aus Mastholte, das Betriebsgelände zu erweitern, gab es im Bauausschuss. Bild: Vredenburg

Im Folgenden finden sie zunächst die Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Bebauungsplanänderungsverfahren Mastholte – Süd (Erweiterung der Firma Schulte) und im Anschluß den Artikel aus "Der Glocke vom 10.12.2013" – Großbäckerei Schulte darf erweitern.

Die SPD lehnt den Satzungsbeschluss für die Bebauungsplan – Änderung ab, so der Fraktionsvorsitzende Gerd Muhle.
Die Begründung ist folgende! Die Abwägung der Interessen – gestützt auf die Gutachten von AKUS, TÜV NORD – der Einwendungen der Anlieger lassen nach unserer Meinung einen Satzungsbeschluss, wie er im Beschlussvorschlag der Verwaltung vorliegt, nicht zu. Schon allein deswegen, weil ein alternatives Grundstück an der Lippstädter Straße vorhanden ist. Die Beeinträchtigungen der Anwohner sind nach unserer Meinung so gravierend, dass die Abwägung der Interessen dem Antrag der Fa. Schulte sich auf der im vorliegenden Plan vorgesehenen Fläche zu erweitern zurückgewiesen werden sollte. Auf der an der Lippstädter Straße gelegenen Fläche (Flurstück 360) sollten sich die Überlegungen konzentrieren, weil diese Fläche städtebaulich sinnvoller ist. Betriebsabläufe und einfachere Verfügbarkeit dürfen die immensen Beeinträchtigungen der Anlieger nicht rechtfertigen. Es ist in Einlassungen der Verwaltung immer nur davon die Rede, dass das o. g. Grundstück zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht zur Verfügung stand. Wenn es denn heute zur Verfügung steht, wäre es unverantwortlich die Planungsentscheidung über die zukünftige Betriebsentwicklung nicht zu revidieren.
Für uns sind die Beeinträchtigungen unzumutbar. Zu behaupten, dass die Beeinträchtigungen durch die Betriebserweiterung nicht gravierend seinen, muss für die Anwohner höhnisch klingen. In unserem Abwägungsprozess sollte es eigentlich unwichtig sein, ob nach dem Bundesimmissionsschutz geplant wird oder nicht. Hier wird argumentiert nach dem Prinzip der normativen Kraft des Faktischen.
Die Geruchsimmissionsrichtlinie mag erlauben, dass man von den Immissionswerten abweicht, wir müssen aber nicht abweichen.

Herr Schnittker (Ortsvorsteher von Mastholte und Ratsherr bescheinigt der Stellungsnahme der Anlieger hohe Fachkompetenz, berücksichtigt aber nicht deren Intentionen. Er halte sich lieber an die Gutachten, die der Erweiterung ihren Segen geben. Jeder muss sich seine eigene Meinung bilden. Wir als Stadt haben die Planungshoheit. Die Gutachten sind eine Sache. Eins ist klar, wir müssen auch nach der Gutachtersachlage nicht zustimmen. Wir müssen uns entscheiden, fegen wir die berechtigten Interessen der Anwohner vom Tisch. oder wägen wir ab. Wenn wir keine Alternative (Flustück 360) hätten, könnte ich den Beschlussvorschlag noch verstehen. Da wir aber das alternative Grundstück haben, hat die SPD absolut kein Verständnis für diese Drahtseilakte der Abwägung Vorschriften, Erlassen, Nichtgültigkeiten von Vorschriften, Kompliziertheiten. Man hat den Eindruck, dass das alles von der Verwaltung passend gemacht wurde.
"Wir wissen, dass die Firma Schulte ein wichtiger Arbeitgeber und guter Steuerzahler in der Stadt ist," betont der Fraktionsvorsitzende Gerd Muhle weiter," und unser Vorschlag die Erweiterung auf dem Flurstück 360 zu ermöglicht behindert die Entwicklung der Firma Schulte nicht!"

Artikel aus "Der Glocke" vom 10.12.2013

Rietberg-Mastholte (bv) – Mögen die vorgebrachten Einsprüche auch noch so fundiert gewesen sein: Die Mitglieder des Bauausschusses haben den Erweiterungsplänen der Feingebäckfabrik Schulte in Mastholte-Süd mehrheitlich zugestimmt. Die Belange der Anwohner seien ausreichend berücksichtigt worden.

„Die Schutzbedürfnisse der umliegenden Wohnbebauung wurden in ausreichendem Maße berücksichtigt“, hatte Geograph Torsten Bergemann zuvor erklärt. Im Rahmen der Offenlage gingen in der Verwaltung zahlreiche Einsprüche gegen die Betriebserweiterung ein.

Die Anwohner befürchten einen Wertverlust ihres Wohneigentums und verweisen auf einen vorgeschriebenen Abstand von 200 Metern zwischen Gewerbe- und Wohngebieten. Dabei berufen sie sich auf eine Regelung zum Immissionsschutz in der Bauleitplanung aus dem Jahr 1972. „Dieser Abstandserlass ist wegen der vorhandenen Gemengelage hier so nicht anwendbar“, stellte Bergemann klar. Und: Eine gewerbliche Nutzung der etwa 0,9 Hektar großen Ackerfläche zwischen den drei bestehenden Gewerbebetrieben sei vorhersehbar gewesen. Zusätzliche Begutachtungen des Einzelfalls seien deshalb nicht erforderlich.

Wie der Fachmann weiter erläuterte, berufen sich einige Stellungnahmen auf eine Entwurfsfassung des Bebauungsplans aus dem Jahr 1966, der aber nie rechtskräftig geworden sei. Erstmals rechtskräftig vorgetragen werde der Bebauungsplan mit der vorliegenden Planung. Demnach wurde das Plangebiet nicht nur im Süden, sondern jetzt auch im Norden erweitert. Bergemann: „Das hat mit dem Beschicken der Siloanlagen zu tun, in dem die Backzutaten gelagert werden. Um die Immissionsbelastung für die Wohnbebauung zu verringern, solle der Produktionsprozess in diesem Bereich abgeschirmt erfolgen.

York von Bachmann, Ersteller des Geruchsgutachtens, erläuterte, durch die geplante Betriebserweiterung seien keine zusätzlichen Lärm- und Geruchsbelastungen zu erwarten. Dass die Anwohner hier generell andere Geruchswerte hinnehmen müssen als normalerweise in Wohngebieten, sei dem Umstand geschuldet, dass die Nachbarschaft in vielen Jahrzehnten gewachsen sei. Das bedeute im Umkehrschluss, dass auch der Betrieb nicht beliebig wachsen könne.

„Beide müssen aufeinander Rücksicht nehmen.“ Ziel der Erweiterung sei nicht die Produktivitätssteigerung, sondern eine Verbesserung des internen Produktionsflusses. „Wir schaffen jetzt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine eventuelle zukünftige Betriebserweiterung“, erklärte Alfons Hollenhorst von der Abteilung Planen und Bauen. Als letzte Instanz hat der Stadtrat zu entscheiden.